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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.          Allgemeines – Geltungsbereich

(1)      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Geschäfte zwischen uns und unseren Kunden, gleich, ob es sich um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt (nachfolgend: Kunden), soweit nicht etwas anderes vereinbart wird oder nachfolgend bestimmt wird.

(2)      Jegliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3)      Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In den Fällen, in denen für Verbraucher bzw. Unternehmer unterschiedliche Regelungen gelten, sind diese jeweils unter Verbraucher bzw. Unternehmer gesondert dargestellt

 

2.          Angebot – Angebotsunterlagen

(1)      Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt, diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen.

(2)      Aufträge des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Annahme von uns, die in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt. Ein Vertrag kommt aber auch dann zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden ausführen. Lieferzeiten sind ab dem Datum der Auftragsbestätigung, falls eine solche erfolgt und nichts anderes vereinbart wurde, kalkuliert.

(3)      Alle Spezifikationen, Beschreibungen und Zeichnungen in Katalogen, Rundschreiben, Werbeschriften, Preislisten oder anderen vergleichbaren Dokumenten sind unverbindlich und insbesondere keine Garantien. Die dortigen Angaben verpflichten uns nicht, zu diesen Spezifikationen, Angaben und Preisen einen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen.

(4)      An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

 

3.          Preise – Zahlungsbedingungen

(1)      Falls nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, gelten alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer öffentlicher Abgaben. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Verpackung im Preis eingeschlossen.

(2)      Die Zahlung erfolgt in EURO oder wie anderweitig im Vertrag oder in der Rechnung spezifiziert. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

(3)      Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Falls nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

(4)      Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(5)      Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme.

 

4.          Lieferzeit

(1)      Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller erforderlichen, insbesondere technischen Fragen und die Einhaltung der Verpflichtung des Kunden voraus. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich.

(2)      Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch uns zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten oder behördlicher Anordnungen führen nicht zu unserem Verzug. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind wir und der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(3)      Setzt uns der Kunde nach unserem Verzug eine angemessene Frist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden in diesem Fall nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der fahrlässigen erheblichen Pflichtverletzung beruhte.

(4)      Die Haftungsbegrenzungen gemäß vorstehendem Absatz (3) gelten nicht, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesem Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz vorgeworfen werden kann.

(5)      Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

(6)      Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, sofern dem kein erkennbares Interesse des Kunden entgegensteht.

 

5.          Gefahrübergang

(1)      Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr auf den Kunden mit Ablieferung auf den Kunden über.

(2)      Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder die sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

(3)      Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

 

6.          Mängelgewährleistung

(1)      Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt 2 Jahre, gegenüber Unternehmern 1 Jahr ab Ablieferung der neuen Ware, sofern nicht eine längere Gewährleistungszeit eingeräumt wird.

(2)      Für gebrauchte Sachen leisten wir gegenüber Verbrauchern 1 Jahr, gegenüber Unternehmern keine Gewähr.

(3)      Die Mängelrechte des Kunden bestehen, wenn mehrere Sachen verkauft sind und nur eine Sache oder einige Sachen mangelhaft sind, nur hinsichtlich der mangelhaften Sache oder Sachen. Der Kunde kann jedoch, wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag vorliegen, vom Vertrag insgesamt zurücktreten, wenn er an den mangelfreien Sachen kein Interesse hat.

 

7.          Eigentumsvorbehalt

(1)      Die Kaufsache bleibt unser Eigentum, bis deren Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

(2)      Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware in unserem Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen.

 

8.          Ergänzende Kundeninformationen

(1)      Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312e BGB, sind die folgenden ergänzenden Informationen zu beachten.

(2)      Der Vertragsschluss kommt nicht bereits durch die Bestellung in elektronischer Form, sondern erst durch unsere ausdrückliche Annahme oder Ausführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziffer 2 (2) dieser AGB zustande.

(3)      Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von uns gespeichert und dem Kunden auf Anfrage jederzeit zugänglich gemacht.

 

9.    Rückgriffsansprüche des Unternehmers

Rückgriffsansprüche des Unternehmers gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Unternehmer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

10.    Export

(1)      Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten den Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach den US Bestimmungen beim US Department of Commerce, Bureau of Exportadministration (EXA), Washington DC 20320 erkundigen.

(2)      Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber zur Einhaltung sämtlicher Exportkontrollbestimmungen.

(3)      Jeder Weiterlieferung von Produkten durch den Kunden an Dritte, mit oder ohne unsere Kenntnis, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen.

 

11.    Erfüllungsort – Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Hinsichtlich aller schriftlichen Unterlagen ist für uns ausschließlich der deutschsprachige Text verbindlich.

 

12.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 26.06.2010


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